Mit der Verordnung Nr. 68 vom 8. November 2020 werden die Maßnahmen für die Schule in roten Zonen der Verordnung 65 vom 5. November 2020 bestätigt und somit finden die Tage mit Praxisunterricht wie geplant statt.

Neu ist, dass man auch auf dem Gemeindegebiet eine Selbsterklärung mitführen muss.

http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-downloads-dokumente-zum-herunterladen.asp?publ_cate_id=22328 - Verordnungen des Landeshauptmannes, Eigenerklärung und andere Dokumente zum Herunterladen