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Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020
Das Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" ist in Kraft getreten:
Maßnahmen ab dem 4. Mai
Am 4. Mai beginnt die Phase 2 unserer Zeit mit dem Coronavirus.
Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 20 vom 13.04.2020
Gestern hat der Landeshaptmann die Verordnung Nr. 20 erlassen:
Weiterlesen: Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 20 vom 13.04.2020
Gesetzesdekret nr. 22 vom 08.04.2020 und Verlängerung der Maßnahmen bis 3. Mai
Die aktuelle sanitäre Situation hat eine Verlängerung der Maßnahmen und damit auch der Schulschließungen bis zum 3. Mai 2020 erfordert ( Ministerialdekret vom 10. April 2020):
Weiterlesen: Gesetzesdekret nr. 22 vom 08.04.2020 und Verlängerung der Maßnahmen bis 3. Mai
Kommentar: Der Alptraum vom leeren Supermarktregal
Das Coronavirus hat inzwischen ganz Europa in der Hand und führt zu großer Verunsicherung. Immer wieder hört man von Hamsterkäufen und leeren Supermarktregalen. Würden sich die vereinzelten Fälle häufen, könnte dies eine von Panik getriebene Kettenreaktion auslösen. Die Politik versucht, die Konsumenten zu beruhigen, betont, dass die Grundversorgung garantiert ist. Im nächsten Moment geistern aber wieder Wörter wie „Krieg“ durch die Medien.
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