Das Amt für Schulfürsorge informiert uns über die Studienbeihilfe für das Schuljahr 2023/2024:
Jene Schüler*innen, welche im Schuljahr 2023/2024 aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind (Heim, Tagesheim, Privat), haben die Möglichkeit, um eine Studienbeihilfe anzusuchen. Folgende Termine wurden mit Dekret Nr. 19357 vom 20.10.23 festgelegt:
- Antragszeitraum: 01. Februar 2024 - 03. April 2024, innerhalb 12.00 Uhr
- Veröffentlichung der vorläufigen Rangordnung: 15. Mai 2024
- Berichtigungszeitraum: 16. Mai 2024 - 31. Mai 2024, innerhalb 12.00 Uhr
- Veröffentlichung endgültige Rangordnung: bis zum 14. Juni 2024
- Auszahlung der Studienbeihilfen: innerhalb Juli 2024
Der für die Antragstellung essenzielle FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage – bezogen auf das Einkommen 2022) kann mittels EEVE-Erklärung erstellt werden. Wurde dieser bereits erstellt, so ist dieser jedenfalls gültig.
Diese Informationen sowie der Wettbewerb und die Verordnung wurden auf der Homepage veröffentlicht: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1010420