Das Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" ist in Kraft getreten:
Das Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" ist in Kraft getreten: