42. Mitteilung der Direktorin: Ab Montag, den 8. Februar 2021 gibt es laut Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 6/2021 für 3 Wochen Fernunterricht. Es braucht wieder eine Eigenerklärung zur Begründung des Verlassens des Hauses oder man erklärt es gegebenenfalls bei einer Kontrolle:
- Mitteilung - Fernunterricht ab Montag, 8. Februar 2021 (PDF)
- Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 6 vom 06.02.2021
- Eigenerklärung Personenbewegung